AGB

Die Allgemeine Geschäftsbedingungen von „be kind to your mind“, Inhaberin Ulla Greve, Heilpraktikerin für Psychotherapie (HeilprG), im Folgenden Therapeutin genannt, gelten zwischen ihr und ihren zu Behandelten.

§1 Geltung
Abs. 1: Vertragsgrundlage
Die Therapeutin schließt ihre Verträge und erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage ihrer schriftlichen Angebote.
Sie rechnet ausschließlich privat oder via private Krankenkasse ab.
Die Preislisten, Produktbeschreibungen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen liegen auf dem ersten Vertragsabschluss automatisch allen weiteren Vertragsabschlüssen zwischen der Therapeutin und den jeweiligen Behandelten in der dann gültigen Fassung zugrunde, auch wenn auf diese Preise, Produktbeschreibungen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht mehr ausdrücklich Bezug genommen wird.

Abs. 2: Zukünftige Änderungen
Änderungen der Preislisten, Produktbeschreibungen und Allgemeine Geschäftsbedingungen der Therapeutin werden den Behandelten schriftlich bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn die Therapeutin nicht binnen zwei und die Behandelten nicht binnen vier Wochen widersprechen.

§2 Gegenstand
Die Behandelten können eine psychotherapeutische Behandlung und/oder eine psychologische Beratung buchen. Weder die Psychotherapie noch Beratung in der Praxis der Therapeutin ersetzt eine gründliche körperliche Untersuchung und Behandlung durch einen Arzt. Die Behandelten sind bei Beschwerden mit Krankheitswert daher ausdrücklich aufgefordert, den Hausarzt oder einen entsprechenden Spezialisten zu konsultieren. Das konkrete Ziel der Therapie/Beratung wird zu Beginn der Arbeit definiert. Die gemeinsame Arbeit umfasst Gespräche und Übungen, die darauf abzielen, die Behandelten darin zu unterstützen, psychische und psychosoziale Probleme zu überwinden, Klarheit zu gewinnen, Ressourcen zu aktivieren und bei anstehenden Veränderungen professionell zu begleiten.

§3 Therapie- und Beratungserfolg
Die Therapeutin kann den gewünschten oder geplanten Erfolg oder das Erreichen vereinbarter Ziele in der gemeinsamen Arbeit nicht garantieren. Beide Parteien arbeiten jedoch nach bestem Wissen und Können daran, dass möglichst bald ein Therapie- und Beratungserfolg eintritt.

§4 Kostenerstattung
Derzeit übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung nicht, wenn diese von einem psychotherapeutischen Heilpraktiker durchgeführt wird. Die Therapeutin arbeitet daher ausschließlich mit Selbstzahlern und Privatversicherten zusammen, sofern der Vertrag der Behandelten mit der eigenen Krankenkasse entsprechende Leistungen beinhaltet.

§5 Vertragsschluss
Abs. 1: Angebot durch die Therapeutin
Basis für den Vertragsabschluss ist das jeweilige Angebot der Therapeutin an die Behandelten. Die Angebote der Therapeutin sind freibleibend und verbindlich. Erteilen die Behandelten einen Auftrag, so haben die Behandelten entweder selbst zu zahlen oder die Kostenübernahme durch die private Krankenkasse eigenständig und zuvor zu erfragen – die Kostenübernahme ist dann vor Therapiebeginn vorzulegen.

Coaching Stunden werden wie Therapiestunden abgerechnet und sind gem. § 19 UStG von der Umsatzsteuer befreit.

Abs. 2: Angebot durch die Behandelten
Erteilen die Behandelten ausnahmsweise unaufgefordert, also ohne vorhergehendes Angebot der Therapeutin, oder z. B. über das Web-Formular einen Auftrag an die Therapeutin, so gelten die gleichen Bedingungen, wie oben.

Abs. 3: Vertragslaufzeit
Der Behandlungsvertrag endet, wenn ein Partner sich dafür entscheidet.
Die Therapeutin, die von der Ausübung ihres Berufes zurücktreten will, hat diese Absicht dem Behandelten oder seinem gesetzlichen Vertreter so rechtzeitig mitzuteilen, dass dieser die weitere psychotherapeutische Versorgung sicherstellen kann.

§6 Leistungsumfang, Auftragsabwicklung
Abs. 1: Erfüllungsort
Erfüllungsort ist der Sitz der Therapeutin oder nach Absprache via Online-Plattform.
Die Therapeutin hat ihren Beruf nach bestem Wissen und Gewissen unter Beachtung der Entwicklung der Kenntnis der Wissenschaft auszuüben.

Abs. 2: Sitzungsdauer
Die Dauer und Termine der Sitzungen werden zwischen den Vertragspartnern im Erstgespräch und nachfolgend im beiderseitigen Einvernehmen mündlich vereinbart. Sitzungen der Therapeutin dauern 1, 2 oder 3 Einheiten à 30 Minuten pro Sitzung und beginnen und enden zum vereinbarten Zeitpunkt.
Bei Zuspätkommen ist es nicht möglich die versäumte Zeit nachzuholen.

§7 Ausfallhonorar
Für den Fall, dass reservierte Termine nicht wahrgenommen werden, sind die Behandelten nach § 615 BGB verpflichtet, der Therapeutin die hierdurch entfallende Vergütung zu ersetzen. Die Behandelten sind daher aufgefordert eine vereinbarte Sitzung spätestens 48 Werkstunden zuvor abzusagen.
Wird der Termin dennoch nicht wahrgenommen, wird dieser in voller Höhe in Rechnung gestellt. Selbiges gilt für Termine, die in weniger als 48 Stunden vor Terminbeginn verschoben und dann abgesagt werden. Der Grund der Absage ist hierbei unerheblich.


§8 Entgelt
Die Stunden sind in der Regel mit EC-Karte via SumUp oder mittels PayPal vor jeder Sitzung zu bezahlen. Von Barzahlungen sollte abgesehen werden. Nach Absprache sind auch Überweisungen möglich. Die Rechnung erhalten die Behandelten in der Regel innerhalb von 24 Stunden auf elektronischem Weg – auf Wunsch auch in gedruckter Form. 


§9 Schweigepflicht
Die Therapeutin unterliegt der Schweigepflicht und muss für den Fall der Auskunftserteilung an Kostenträger oder familiäre Bezugspersonen von dieser Schweigepflicht schriftlich durch die Behandelten entbunden werden. Von der Schweigepflicht ausgenommen sind generell die Vereitelung oder Verfolgung von mutmaßlichen Straftaten und der Schutz höherer Rechtsgüter. Die Schweigepflicht in einer Praxis von Heilpraktikern schließt nicht das Zeugnisverweigerungsrecht ein, dass bei einer Psychotherapie bei einem Psychologischen Psychotherapeuten oder einer ärztlichen Behandlung in Kraft treten würde.


§10 Gerichtsstand und Haftung
Gerichtsstand ist Berlin. Die Behandlung in der Praxis der Therapeutin enthebt die Behandelten nicht davon, die volle Verantwortung für ihre Handlungen selbst zu übernehmen. Bei möglichen Störungen verpflichten die Behandelten sich, die Therapeutin darüber zeitnah zu informieren und gemeinsam nach Abhilfe zu suchen.