Häufig gestellte Fragen

Ablauf, Einleitung und Bezahlung

Ich betreibe eine Privatpraxis. Das bedeutet, dass Sie, um eine Psychotherapie zu beginnen oder sich zu informieren, keine Überweisung eines Arztes benötigen. In einem Erstgespräch haben Sie Zeit, Ihre Situation zu schildern, und erhalten Ihrerseits von mir alle nötigen Informationen über mögliche Behandlungswege im therapeutischen Prozess. In der Regel folgen ein bis zwei weitere probatorische Sitzungen, in denen wir gemeinsam herausfinden, welcher Therapieansatz ergriffen werden könnte und ob wir diese auch gemeinsam durchführen möchten.
Als Heilpraktikerin für Psychotherapie werden die Behandlungskosten für meine Leistungen von den gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) NICHT übernommen. Trotz offizieller Erlaubnis der Gesundheitsämter zur „berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde, beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie“ verweisen die meisten GKV auf die von ihnen approbierten Psychologischen Psychotherapeuten. Dort müssen Patienten allerdings häufig sehr lange Wartezeiten (bis zu einem Jahr) in Kauf nehmen.

Kostenerstattung durch Krankenkasse

Grundsätzlich rechne ich meine Leistungen privat ab, auch wenn meine Klienten die Rechnungen später beim Finanzamt oder bei einer Privaten Krankenversicherung einreichen wollen. Gesetzliche Krankenkassen erstatten meine Leistungen NICHT.

Eventuell haben Sie schon eine Private Kranken-Zusatzversicherung (PZV) für gesetzlich Krankenversicherte abgeschlossen. Es gibt diverse Private Krankenversicherungen, die Zusatztarife für die Heilpraktikerbehandlung anbieten. Stellen Sie vorab bitte sicher, dass damit auch eine Heilpraktikerbehandlung auf dem Gebiet der Psychotherapie gemeint ist, die im Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker unter den Positionen 19.1 bis 19.8 gelistet sind.
Das Einreichen der Rechnungen, bzw. die bürokratischen Widrigkeiten oder etwaigen Zahlungsklärungen mit ihrer Privaten Krankenzusatzversicherung (PZV) übernehme ich NICHT.

So bezahlen meine Klienten

– Gesetzlich versichert, aber Selbstzahler
– bei einer Privaten Krankenversicherung (PKV) vollversichert, aber Selbstzahler – die Rechnung wird von den Patienten eigenständig eingereicht
– gesetzlich versichert und mit einer privaten Kranken-Zusatzversicherung (PZV), aber Selbstzahler – die Rechnung wird von den Patienten eigenständig eingereicht

Die entsprechenden Kosten pro Therapie-/Coachingstunde werden VOR* jeder Sitzung mittels Kartenzahlung abgerechnet. Von Barzahlungen bitte ich abzusehen.

*Warum VOR jeder Stunde abgerechnet wird, hat folgende Ursache: Wenn Patienten sich in einem therapeutischen Rahmen bewegen, kann es mitunter auch sehr emotional werden. Vermeintlich reale und irdische Dinge wie Finanzen, die dann direkt im Anschluss an eine Sitzung noch erledigt werden müssen, können den Zugang zu den vorher erarbeiteten Themen wieder versperren.

Vorbereitung auf das Erstgespräch

Zur Vorbereitung auf das Erstgespräch möchte ich Sie bitten, den bei Doctolib hinterlegten Fragebogen auszufüllen und entweder zur ersten Therapiesitzung mitzubringen oder vorab per eMail an meine Praxisadresse zu senden.
Sollten Sie keinen Doctolib-Zugang haben, kontaktieren Sie mich gerne direkt, damit ich Ihnen das Formular zusenden kann.

Die Antworten helfen bei der gemeinsamen Erarbeitung des von Ihnen gewünschten Therapiezieles.

Schweigepflicht

Ihre Daten und die Inhalte unserer Gespräche unterliegen der für mich absolut verbindlichen Schweigepflicht.

Gibt es auch digitale Therapie oder Coaching?

Ja, sowohl die Integrative Psychotherapie als auch die beratenden Coachingstunden können telefonisch oder digital als Videosession durchgeführt werden. Einzig die Erstsitzung findet in meiner Praxis statt, alle anschließenden Stunden können dann auch digital durchgeführt werden. Hierzu verwende ich das Tool von RED connect, dass alle Sicherheitsstandards mit sich bringt, die digitale Beratung oder Therapie erfordern.

Dauer der Therapie

Die Integrative Psychotherapie erfolgt alltagsbegleitend in kontinuierlichen, meist einmal wöchentlichen Einzelsitzungen. Die Sitzungen dauern in der Regel 55 Minuten. Die Gesamtlänge einer Therapie ist immer individuell und hängt von vielen Einzelfaktoren ab.

Anzahl der Sitzungen

Jede Psychotherapie ist sehr individuell, daher lässt sich nur schwer vorhersagen, wie viele Sitzungen notwendig sein werden. Je nach Notwendigkeit ist mit einer Dauer zwischen 10-25 Sitzungen bei einer Kurzzeittherapie und zwischen 1-10 Sitzungen für psychologische Beratungsgespräche zu rechnen. Einige Private Krankenversicherungen grenzen die Anzahl der psychotherapeutischen Sitzungen ein. Bitte fragen Sie bei Ihrer Privaten Krankenversicherung nach den jeweiligen Bedingungen für eine Psychotherapie.

Stornierung der Sitzungen

Bitte beachten Sie: Ein verbindlich bei mir gebuchter Termin muss bei Verhinderung mindestens 48 Werktagsstunden vorher telefonisch oder über das Buchungtool abgesagt werden. Die gesetzliche Grundlage ist § 615 BGB, nach dem man eine gebuchte Leistung bezahlen muss, auch wenn man sie dann doch nicht in Anspruch nimmt.

Ich bitte hier um Ihr Verständnis, dass ich als Freiberuflerin leider nicht alle spontanen Terminausfälle in Kauf nehmen kann, die durch Krankheiten, Verkehrsstaus oder dringende familiäre Angelegenheiten entstehen können. Es gibt immer die Möglichkeit eine digitale Sitzung durchzuführen, deshalb erlaube ich mir bei sehr kurzfristigen Absagen oder Terminverschiebungen, die weniger als 48 Stunden vor Beginn vorgenommen werden und dann abgesagt werden, die Erhebung der vollen Ausfallgebühr. Darüber wird jeder Klient am Anfang unserer Arbeit mündlich informiert sowie zweimal im Laufe des Buchungsprozesses bei Doctolib.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den AGBs dieser Praxis.

Steuerliche Anerkennung für Selbstzahler

Die Quittungen Ihrer privaten Heilbehandlung können Sie steuerlich geltend machen. Selbstzahler können die anfallenden 80 Euro pro wöchentliche Sitzung beim Finanzamt als Sonderausgaben für medizinische Dienstleistungen (Krankheitskosten) in der Jahreseinkommensteuererklärung geltend machen („Außergewöhnliche Belastungen“, Zeile 67 des Mantelbogens).

Nach einem Entscheid des Finanzgerichts Münster (Az: 3 K 2845/02 E) sind psychotherapeutische Behandlungskosten vom Finanzamt auch dann als außergewöhnliche Belastungen anzuerkennen, wenn sie von Privattherapeuten in Rechnung gestellt werden. Für die steuerliche Abzugsfähigkeit der Kosten ist nun für manche Finanzämter entscheidend, dass es sich um eine gezielte, medizinisch notwendige Behandlung zum Zweck der Heilung oder Linderung einer akuten Erkrankung handelt und dass diese Notwendigkeit – über die Diagnose des Privattherapeuten oder Heilpraktikers hinaus – nachgewiesen ist.

Die einigen Finanzämtern also nachzuweisende medizinische Notwendigkeit einer Psychotherapie kann über den Hausarzt erfolgen oder muss seit einiger Zeit laut der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (§ 64 EStDV) vom Amtsarzt in einem Gutachten festgestellt werden, oder vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung per ärztlicher Bescheinigung.

Weiter lautet es in der Verordnung: „Die zuständigen Gesundheitsbehörden haben auf Verlangen des Steuerpflichtigen die für steuerliche Zwecke erforderlichen Gesundheitszeugnisse, Gutachten oder Bescheinigungen auszustellen.“

Wenn Sie also erwägen, unsere Rechnungen in Ihrer Einkommensteuererklärung des Folgejahres einzureichen, sollten Sie sich vorher Ihre Erkrankung bzw. die Notwendigkeit einer Behandlung wie oben beschrieben bescheinigen lassen. Ich kann Sie gerne hierzu beraten.